Genossen!
Es bewegt mich zutiefst, hier vpor euchzu treten und euch endlich sagen zu können: Die fortschrittlichen Staaten haben es geschafft. Der USB-Generalvertrag steht. Dieser Vertrag, ursprünglich auch um unsere zu der Zeit arg bedrohte Fortexistenz zu sichern ins Leben gerufen, bildet aus den drei fortschrittlichsten Staaten auch nach außen hin endlich das, was wir in unseren Herzen schon sind: Eine Einheit, eine Familie - aus Brüdern und Schwestern, allesamt gleichberetigt und mit gleichen Pflichten. Die Starken unter uns werden die Schwachen stützen, die Pflichten werden ebenso geteilt wie die Rechte.
Zuviel Unrecht und Intoleranz sah ich von reaktionärer Seite aus allen Winkeln dieser Welt auf mich, auf uns hereinbrechen, um an diesen wunderbaren Tag noch zu glauben. So zum Beispiel in der Tibor-Frage: Wir hatten unsere neutrale Hilfe angeboten, haben Leben zu retten versucht - nicht mehr und nicht weniger. Doch unserer Ideale von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit wegen, unseres Vertrauens in die Kraft des Kollektivs, unserer klassenlosen Fortschrittlichkeit wegen passierte das, was mit den fortschrittlichsten Denkern immer passiert ist: Man hatte Angst vor uns. Stellte uns feige als bösartige Kriegstreiber und Agiatoren dar, dabei waren wir es, die bereit waren, zwischen den Fronten aufgerieben zu werden, im Kugelhagel zweier sich beharkender Kriegsparteien das Leben zu lassen, nur um den Tod weiterer Zivilisten zu verhindern, nur um das Leben in den umkämpften Städten wieder lebenswert zu machen, nur um den Kampfhandlungen ein Ende zu machen. Kurzum wollten wir Frieden schaffen und somit unser hehrste aller Ziele verwirklichen.
Diesem hehren Ziel können wir nun, da unsere Bruderschaft in Brief und Siegel ist, noch stärker gemeinsam nachstreben. Um dieses grandioseste aller Projekte des fortschrittlichen Südens nun zu seiner Vollendung zu führen, darf ich euch bitten, den folgenden, finalen Vertragsentwurf gründlich zu lesen und über ihn abzustimmen.
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Der endgültige Vertragsentwurf
Generalvertrag der Union Sozialistischer Bruderstaaten
Präambel
Wir, die sozialistischen und kommunistischen Micronations Kaputistan, Tir Na nÒg und Wolfenstein,
durch den Gedanken des Sozialismus zueinander gefunden, von ihm durchsetzt und gewillt ihn in die virtuellen Welt weiterzutragen,
uns zum internationalen, friedlichen, pluralistischen und demokratischen Sozialismus bekennend,
fest entschlossen, einen rechtlichen Rahmen heraus zu bilden, um sich in Zukunft in ewiger Freundschaft zur Seite zu stehen und in Frieden miteinander zu leben und zusammen,
aneinander gereiht,
verstärkt wie Brüder der Unterdrückung des einfachen Volkes entgegenzutreten um ihr die Entschlossenheit und den Fortschrittswillen der freien Völker dieser Welt entgegenzustellen,
bereit eine Vereinigung zum Wohle ihrer Mitglieder, zum Wohle aller Menschen und zum Wohle des demokratischen Sozialismus zu bilden,
eine Institution, die sich für eine gemeinsame, friedvolle und sozialistische Zukunft stark macht,
haben beschlossen, gemeinsam die Union Sozialistischer Bruderstaaten zu bilden um diese Ziele zu verwirklichen.
Grundsätze
§1 Name der Organisation ist Union Sozialistischer Bruderstaaten.
§1.1 USB ist die offizielle Abkürzung.
§2 Mitglieder der USB sind die abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan, die Freie Republik Tir Na nÒg, und die Volksrepublik Wolfenstein.
§2.1 Die Mitglieder erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
§2.2 Zur Aufnahme weiterer Mitglieder ist die Zustimmung der Legislative jedes USB-Staates vonnöten.
§3 Die Unterzeichnerstaaten der USB sowie auch die USB selbst bekennen sich im vollen Umfange zu den Prinzipien des Sozialismus bzw.Kommunismus, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
§3.1 Sie setzen es sich zum Ziel, diesen gerechten Werten überall auf der Welt zur Anerkennung zu verhelfen, sie umzusetzen und mit allen legitimen Mitteln zu vertreten.
§4 Das Prinzip des Umganges der Mitglieder untereinander ist die Solidarität. Die Bruderstaaten stehen ungeachtet persönlicher, kultureller oder religiöser Differenzen geschlossen zusammen.
§4.1 Geraten ein oder mehrere Staaten in eine existenzbedrohende Situation, sind die übrigen Mitglieder zur humanitären und personellen Hilfe verpflichtet.
§4.1.1 Diese Hilfe wird einzig und allein vom Bruderrat der USB koordiniert und bestimmt.
§4.1.2 Die Stimme des bedrohten Landes hat bei der Abstimmung der Maßnahmen ein besonderes Gewicht, um diesem Staate seine Eigenständigkeit weiterhin zu ermöglichen. Dieser Punkt gilt nur, wenn eindeutig eine abstimmungsfähige Administration zu erkennen ist.
§5 Die USB und ihre Mitgliedsstaaten erklären, dass Krieg für sie kein Mittel der Politik sein darf und unter allen Umständen verhindert werden muss.
§6 Jegliche aggressiven militärischen Handlungen von Mitgliedsstaaten, insbesondere Angriffskriege sind verboten.
§7 Spionage untereinander ist verboten.
§8 Die USB gibt sich ein Programm, indem gemeinsame wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Tätigkeiten definiert werden.
Organisation
§1 Die USB versteht sich selbst als kooperativer Staatenbund, der keine Exekutiven Befugnisse in den einzelnen Mitgliedsländern hat. Ausnahmen müssen nach §1.1.3 f. von allen Mitgliedern beschlossen werden.
§1.1 Entschlüsse des Bruderrates sind für die Mitglieder bindend.
§1.1.1 Ihre Umsetzung in nationales Recht obliegt den Legislativen, ihre Durchsetzung den Exekutiven der Mitgliedsländer.
§1.1.2 Kann in der Legislative eines Mitgliedslandes keine Zustimmung für einen Entschluss des Bruderrates gefunden werden, gilt dieser Entschluss als für die gesamte USB gescheitert und kann im Bruderrat neu verhandelt werden.
§1.1.3 In Ratsverträgen können die USB- Staaten Aufgabenfelder an den Generalrat abtreten.
§1.1.3.1 Ratsverträge bedürfen zum Beschluss und zur Änderung in allen Staaten eine 2/3 Mehrheit in der Legislative, bzw. in einer Volksabstimmung.
§1.1.3.2 Entschlüsse des Bruderrates, die in diese von den USB- Ratsverträgen definierten Gemeinschaftsaufgaben einzuordnen sind, sind in den USB-Staaten als nationales Gesetz gültig.
§1.1.3.3 Die Richtlinien der Politik dieser Gemeinschaftsaufgaben definiert ein vom Bruderrat der USB gewählter und ihm verantwortlicher USB Fachrat, bestehend aus mindestens einer Person.
§2 Der Bruderrat besteht aus 2 Repräsentanten je Mitgliedsland, Diese werden in den Mitgliedsländern auf vier Monate gewählt.
§2.1 Es besteht kein nationaler Einigkeitszwang.
§2.2 Der Bruderrat kann nur einstimmig Entscheidungen treffen.
§3 Die Mitglieder des Bruderrates müssen bei Ihren Amtsantritt im Bruderrat folgenden Eid schwören: "Ich gelobe der Union Sozialistischer Bruderstaaten, ihrem Generalvertrag, ihren Institutionen, den Völkern und dem Sozialismus/Kommunismus die Treue. Ich verspreche ihren Interessen zu dienen und Schaden abzuwenden."
§4 Der Bruderrat und die Fachräte tagen ständig in einem gemeinsamen öffentlichen Forum.
§4.1 Der Bruderrat ist berechtigt, wenn dies erforderlich ist, im Einzelfalle auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu tagen.
§4.3 Mindestens einmal im Quartal findet nach Rotationsprinzip in einem der Mitgliedsländer eine offene Klausurtagung des Bruderrates statt, an dem je nach Thema die Staats- und Regierungschefs bzw. die zuständigen Fachminister teilnehmen müssen.
Schlussbestimmungen
§1 Der Generalvertrag tritt in Kraft, wenn ihm in allen Mitgliedsländern jeweils in einer Volksabstimmung zugestimmt wurde.
§2 Änderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit in der Legislative, bzw. in einer Volksabstimmung.
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Genossinnen und Genossen!
Stimmt jetzt bitte mit Ja oder Nein ab!
__________________ Nunc est bibendum!
Karl
-Chosen One-
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