[Information] OIK Eintragung |
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Sehr geehrte Damen und Herren der Republik Kaputistan,
Gemäß dem Kartenregelwerk der OIK Art. 4 Abs. 3 informiere ich sie, über den Antrag auf Eintragung:
Im Ramen der OIK Richtlinien sind sie Veto berechtigt, und als solche zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Al Mighty
Unionskanzler
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